Wiederholungsunterweisung
„Anwendung PSAgA nach DGUV R 112-198“
Nach abgeschlossener PSAgA Ausbildung nach DGUV R112-198 ist die Prüfung 12 Monate gültig. Danach müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Wiederholungsunterweisung unter Beweis gestellt werden. Die Wiederholungsunterweisung bietet ebenfalls die Möglichkeit Methoden und Techniken in der PSAgA-Anwendung zu wiederholen, zu festigen oder vergessenes wieder aufzufrischen – denn Training der perfekten Abläufe macht den Meister.
Darüber hinaus kann sich in einem Jahr in Sachen Anwendung, Ausrüstung und Normen, Regelungen der DGUV einiges ändern – in der Wiederholungsunterweisung erhalten Sie die neuesten Änderungen.
Diese Inhalte werden vermittelt
Theoretische Unterweisung
- Gesetzliche Bestimmungen
- Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Arten von PSAgA
- Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
- Sicherungsmaßnahmen
- Anschlagmöglichkeiten
- Sturzphysik
- Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen
- Bestimmungsgemäße Benutzung
- Sichtprüfung vor Benutzung
- Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen
- Rettungsmöglichkeiten
Praktische Unterweisung
- Nutzerkontrolle vor Anwendung
- Anpassen der Ausrüstung
- Absturzsicherung
- Halte- und Rückhaltesysteme
- Steigschutzsysteme
- Sicherung in Hubarbeitsbühnen
- Anwendung der gesamten Ausrüstung
- Selbstrettung und Notfallmaßnahmen
Teilnahmevoraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre
Körperliche Eignung (G41 – empfohlen)
Erste-Hilfe-Ausbildung (empfohlen)
Kombinationsmöglichkeit
Dauer
1 Tag mit 8 Stunden
Abschluss
Zertifikat
Preis
auf Anfrage
Inklusive
Leihgeräte und Kursunterlagen
PRAXISORIENTIERT UND NACHHALTIG
Ihr Mehrwert durch unsere Schulungen
Effizientes Lernen
Wir schulen Sie praxisbezogen und bedarfsgerecht.
Zertifizierte Weiterbildung
Wir zertifizieren Ihre Teilnahme und Ihre erworbenen Kompetenzen.
Ortsunabhängige Weiterbildung
Wir schulen Sie mit unserem LERNmobil auch bei Ihnen vor Ort.